AGB - "Allgemeine Waschbedingungen"

Die Reinigung der Fahrzeuge in der Waschanlage erfolgt unter Zugrundelegung der folgenden Bedingungen:

             

1. Die Benutzungshinweise / Bedienungshinweise / Einfahrhinweise sowie etwaige Anweisungen des Betreibers oder Personals sind zu beachten, ebenso wie die Bedienungsanleitung Ihres Fahrzeugs.


2. Der Kunde/Fahrzeugführer ist verpflichtet, rechtzeitig vor dem Waschen auf alle ihm bekannten Umstände hinzuweisen, die zu einer Beschädigung des Fahrzeuges oder der Waschanlage führen könnten. Wenden Sie sich bitte vor der Autowäsche an das Personal. Diese Hinweispflicht betrifft insbesondere:

    • Fahrzeuge, die älter als 15 Jahre sind (Oldtimer, Youngtimer)
    • Serienfahrzeuge mit ausladenden oder nicht formschlüssig angebrachten Bauteilen. Insbesondere bei Spoilern, Trittbrettern, fest installierten Antennen/Außenspiegeln, Taxischildern, Rundum-/Nebelscheinwerfern und nicht formschlüssigen Kameras besteht ein Schadensrisiko.
    • Fahrzeuge mit nicht formschlüssigen Formen (z.B. Fahrzeuge mit offener Ladefläche oder Sonderaufbauten).
    • Fahrzeugteile, die nicht zur Serienausstattung des Fahrzeuges gehören (z. B. Spoiler, Antennen, Stoßstangen, Anhängerkupplungen).
    • Fahrzeuge mit Sonderlackierungen, Nachlackierungen, sichtbaren Lackschäden oder sehr alten Lackierungen.

 3. Die Haftung des Anlagenbetreibers beschränkt sich auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit:

    • bei nicht ordnungsgemäß befestigten Fahrzeugteilen.
    • wenn der Geschädigte Ersatzansprüche wegen offensichtlicher Schäden dem Anlagenpersonal nicht vor Verlassen des Betriebsgrundstückes mitteilt; es sei denn, der Anlagenbetreiber oder sein Personal hat den Schaden grob fahrlässig oder vorsätzlich verschuldet

4. Sollte eine Klausel dieser AGB oder ein Teil davon unwirksam sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.


5. Unses Unternehmen nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.